Abfahrbereitschaft
Ein Zug darf nur abfahren, wenn er abfahrbereit ist. Die Zugaufsicht muss die Abfahrbereitschaft feststellen.
Ein Zug ist abfahrbereit, wenn
– er vorbereitet ist,
– die Ladearbeiten eingestellt sind,
– die Aussentüren zum Ein- und Aussteigen und – soweit vorgeschrieben – andere Aussentüren geschlossen sind,
– zusätzliche Bedingungen erfüllt sind, die das EVU vorgegeben hat, z.B. bei Zügen mit Notbremsüberbrückung.
Im Streckenbuch können abweichende Regelungen für das Feststellen der Abfahrbereitschaft gegeben sein.
Abfahrt eines Zuges auf einem Bahnhof
Es gilt:
– Die mit Hauptsignal oder mit Signal Zs 3 angezeigte Geschwindigkeit gilt auf Bahnhöfen bereits bei der Abfahrt des Zuges.
– Wenn der Triebfahrzeugführer eines signalgeführten Zuges bei der Abfahrt das Signal nicht selbst sehen kann, muss er bis zum Erkennen der Stellung des Signals mit höchstens 40 km/h und so vorsichtig fahren, dass der Zug ggf. rechtzeitig zum Halten kommt.
– Bei Abfahrt auf Kennlicht muss der Triebfahrzeugführer bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h und so vorsichtig fahren, dass der Zug ggf. rechtzeitig zum Halten kommt.
Abfahrt (eines Zuges) auf Haltepunkt oder Haltestelle
Bei Abfahrt auf einem Haltepunkt oder einer Haltestelle zwischen Vor- und Hauptsignal muss der Triebfahrzeugführer bis zum Erkennen der Stellung des Hauptsignals so vorsichtig fahren, dass der Zug bei Haltstellung rechtzeitig zum Halten kommt.
Ablaufberg
v
ablaufen, abdrücken
ablaufen ist das Bewegen von Fahrzeugen durch Schwerkraft im Allgemeinen von einem Ablaufberg herab, über den die Fahrzeuge abgedrückt werden.
abstoßen
ist das Bewegen geschobener, nicht mit einem arbeitenden Triebfahrzeug gekuppelter Fahrzeuge durch Beschleunigen, so dass die Fahrzeuge allein weiterfahren, nachdem das Triebfahrzeug angehalten hat.
Abzweigstelle
Abzweigstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge von einer Strecke auf eine andere Strecke übergehen können. Eine Abzweigstelle wird durch ihre Blocksignale begrenzt.
am gewöhnlichen Halteplatz halten
Bei planmäßigem Halt soll der Triebfahrzeugführer den Zug am gewöhnlichen Halteplatz anhalten. Wenn dieser an einem Halt gebietenden Signal liegt, soll er den Zug möglichst nahe an dieses Signal heranfahren. Im Streckenbuch können ergänzende Regeln gegeben sein.
Anschließender Weichenbereich
v
Anschlussbahnhof
Anschlussbahnhöfe haben besondere Aufgaben bei der Meldung der Züge.
Anschlussstelle
Anschlussstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes Gleis als Rangierfahrt befahren können. Es sind zu unterscheiden:
a) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke nicht für einen anderen Zug freigegeben wird,
b) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben wird
⇒ Ausweichanschlussstelle
Antriebskraft
v
anzeigegeführt
Ein Zug ist anzeigegeführt, wenn eine Zugbeeinflussung (LZB, ETCS) wirkt, die den Zug selbsttätig zum Halten bringen kann und außerdem führt, d.h. Führungsgrößen im Führerraum anzeigt, die für den Fahrtverlauf zulässigen Geschwindigkeiten kontinuierlich überwacht und ggf. die Geschwindigkeit selbsttätig regelt.
Anzeigegeführte Züge können LZB-geführt oder ETCS-geführt) sein.
arbeitendes Triebfahrzeug
Ein Triebfahrzeug ist arbeitend, wenn es Antriebskraft erzeugt.
Arbeits- und Störungsbuch
v
aS-Zug
aS-Züge sind Züge mit häufig vorkommenden außergewöhnlichen Sendungen, die im Fahrplan für Zugmeldestellen und Streckenfahrplan durch den Zusatz “aS” hinter der Zugnummer gekennzeichnet sind.
aufdrücken
Aufdrücken ist das Bewegen von Fahrzeugen zum Entkuppeln oder von kuppelreif stehenden Fahrzeugen zum Kuppeln.
aufgehobene Signalabhängigkeit
Signalabhängigkeit ist in folgenden Fällen aufgehoben:
– ein Hauptsignal kann auf Fahrt gestellt werden und eine Fachkraft hat im Arbeits- und Störungsbuch die Abhängigkeit für aufgehoben erklärt.
– ein Hauptsignal kann auf Fahrt gestellt werden und die Zungen- oder Herzstückverschlüsse von Weichen wirken nicht ordnungsgemäß.
Bei einer virtuellen Blockstelle entspricht deren Fahrtmelder der Fahrtstellung des Hauptsignals.
Auftrag
v
automatischer Streckenblock
v
außergewöhnliche Sendung
v
Bahnanlagen
Es gibt Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen.
Bahnanlagen der Bahnhöfe
v
Bahnanlagen der freien Strecke
v
Bahnbetrieb
Bahnbetrieb ist das Bewegen von Fahrzeugen.
Zum Bahnbetrieb gehören das Fahren von Zügen und das Rangieren.
bahnbetriebliches Regelwerk
v
Bahnhöfe, Bahnhofsteile
Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, kreuzen, überholen oder wenden dürfen. Bahnhöfe können in Bahnhofsteile
unterteilt sein. Bahnhofsteile können durch Zwischensignale bzw. Signale Ne14 gegeneinander abgegrenzt sein.
Bahnsteig
v
Bahnübergang
v
Balise, Balisengruppe
Eine Balise ist ein im Gleis angeordnetes Datenübertragungselement.
Bei ETCS übertragen Balisen Informationen zur Fahrzeugortung. Um die Fahrtrichtung eindeutig herleiten zu können, können Balisen zu einer Balisengruppe
zusammengefasst sein. Bei ETCS-Level 1 übertragen schaltbare Balisen zusätzlich zur Ortung auch ETCS-Fahrterlaubnisse. An Signalen Ne14 sind Balisen mit der Information “Halt in ETCS-Betriebsart SR” verlegt. Bei Neigetechnik übertragen Balisen Informationen für die Geschwindigkeitsüberwachung für Neigetechnik.
Bedarfshalt
ist ein Fahrplanhalt, bei dem der Zug auf der Betriebsstelle halten muss, wenn
– der Triebfahrzeugführer ein Hauptsignal oder ein blinkendes Signal Ne5 erhält,
– der Triebfahrzeugführer Reisende bemerkt, die ein- oder aussteigen wollen,
– die Fahrgasthaltewunscheinrichtung dem Triebfahrzeugführer einen Haltewunsch anzeigt oder
– der Triebfahrzeugführer nicht verständigt wurde, dass der Halt ausfallen darf.
Bediener
v
Befehl
v
beidrücken
ist das Bewegen getrennt stehender Fahrzeuge zum Kuppeln.
Betra
v
Betriebshalt
Ein Betriebshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten muss, wenn der Triebfahrzeugführer ein Haltesignal erhält.
Betriebsstelle
Betriebsstellen sind
a) Bahnhöfe, Blockstellen, Abzweigstellen, Anschlussstellen, Haltepunkte, Haltestellen, Deckungsstellen oder
b) Stellen in den Bahnhöfen oder auf der freien Strecke, die der unmittelbaren Regelung und Sicherung der Zugfahrten und des Rangierens dienen.
Blocksignal
v
Blockstelle
Blockstellen sind Bahnanlagen, die eine Blockstrecke begrenzen. Eine Blockstelle kann zugleich als Bahnhof, Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschlussstelle, Haltepunkt, Haltestelle oder Deckungsstelle eingerichtet sein.
Es gibt Blockstellen für signalgeführte Züge, für anzeigegeführte Züge und für Züge in ETCS-Betriebsart SR.
Blockstellen für signalgeführte Züge sind an Hauptsignalen eingerichtet.
Blockstellen für für anzeigegeführte Züge sind eingerichtet an Hauptsignalen oder als virtuelle Blockstellen.
Blockstellen für Züge in ETCS-Betriebsart SR sind an Signalen Ne14 eingerichtet.
Blockstrecke
Blockstrecken sind Gleisabschnitte, in die ein Zug nur einfahren darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind. Es gibt Blockstrecken für signalgeführte und für anzeigegeführte Züge.
Deckungsstelle
Deckungsstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, die den Bahnbetrieb insbesondere an beweglichen Brücken, Kreuzungen von Bahnen, Gleisverschlingungen oder Baustellen sichern.
DS 301
v
durchgehende Hauptgleise
sind die Hauptgleise der freien Strecke und ihre Fortsetzung in den Bahnhöfen.
Durchrutschweg, D-Weg
v
DV 301
v
Einfahrweiche
die Einfahrweiche ist die erste Weiche eines Bahnhofs, die bei Einfahrt von der freien Strecke her befahren wird.
Einfahrsignal, Esig
v
Eisenbahn-Verkehrsunternehmen, EVU
v
entkuppeln
⇒ kuppeln
ETCS
v
ETCS-Bedieneinrichtung
v
ETCS-Betriebsart SR
v
ETCS-Fahrterlaubnis
ist die Erlaubnis für einen ETCS-geführten Zug, bis zu einer bestimmten Stelle, dem ETCS-Halt, zu fahren.
ETCS-geführt
v
ETCS-Halt
ist die Stelle, an der die ETCS-Fahrterlaubnis eines ETCS-geführten Zuges endet. Dem Triebfahrzeugführer wird ein ETCS-Halt durch eine Zielgeschwindigkeit von 0 km/h angekündigt und durch eine Sollgeschwindigkeit von 0 km/h angezeigt. In ETCS-Betriebsart SR wird dem Triebfahrzeugführer ein ETCS-Halt durch ein Signal Ne14 angezeigt.
ETCS-Zentrale
zu einer ETCS-Zentrale gehören
– die ETCS-Bedieneinrichtung
– ein sicheres Rechnersystem
– die Schnittstellen zu den Stellwerken, ETCS-Nachbarzentralen und zum GSM-R.
ETCS-Level 1
v
Fachkraft
v
Fahrdienstleiter (Fdl)
regeln die Durchführung der Zugfahrten. Fahrdienstleiter dürfen auch die Tätigkeiten von Weichenwärtern verrichten.
Fahrdienstleiter und Weichenwärter sind in den Modulen der Richtlinien 408.01-06 und 408.48 zusammenfassend in Kurzform auch als “Bediener” angesprochen.
Ein Bahnhof kann in mehrere Fahrdienstleiterbezirke aufgeteilt sein.
Selbsttätige Blockstellen des automatischen Streckenblocks sind auf zweigleisigen Strecken dem Fahrdienstleiter der vorgelegenen Zugmeldestelle, auf eingleisigen Strecken einem festgelegten Fahrdienstleiter zugeteilt. Selbsttätige Blockstellen der übrigen Blockbauformen, Blockstellen für anzeigegeführte Züge oder örtlich nicht besetzte Bahnhöfe oder Abzweigstellen gelten als mit dem Fahrdienstleiter besetzt, der die Signalanlagen dieser Station bedient.
Fahrdienstleiterbezirk
v
Fahrgast
selbstentladendes Stückgut
Fahrgasthaltewunscheinrichtung
v
Fahrplan
v
Fahrplanhalt
Es gibt folgende Fahrplanhalte: Regelhalt, Bedarfshalt, Betriebshalt und Halt zum Sichern eines Bahnübergangs.
Fahrplanhalt ausfallen lassen
Wenn der Fahrdienstleiter einen Fahrplanhalt ausfallen lassen muss, beauftragt er den Triebfahrzeugführer. Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer nicht beauftragen, wenn im Fahrplan ein Betriebshalt vorgesehen ist.
Wenn der Triebfahrzeugführer feststellt, dass ein Fahrplanhalt nicht benötigt wird (z.B. keine Fahrgäste im Zug), muss er beim Fahrdienstleiter nachfragen, ob der Fahrplanhalt ausfallen darf. Er muss nicht nachfragen, wenn im Fahrplan ein Betriebshalt oder Bedarfshalt vorgeschrieben ist.
Fahrplan für Zugmeldestellen
v
Fahrplan-Mitteilung
v
Fahrstraße
v
Fahrt auf Signal Hp 2 ohne Vorankündigung
Auf eine Fahrt mit Signal Hp 2 muss sich der Triebfahrzeugführer auch ohne Vorankündigung einrichten, wenn
– im Gleisabschnitt vor dem Hauptsignal eine Geschwindigkeit von höchstens 60 km/h zugelassen ist oder
– für den Zug im Fahrplan, in der La oder mit Fahrplan-Mitteilung ein Halt oder ein Bedarfshalt vorgeschrieben ist, auch wenn der Ausfall eines Haltes mitgeteilt wurde.
Fahrtmelder
v
Fahrtstellung
v
Fahrweg
v
Fahrzeuge
Fahrzeuge werden unterschieden nach Regelfahrzeugen und Nebenfahrzeugen.
Fahrzeuge mit unzureichender Belegung von 42 Hz-Gleisstromkreisen
Regelfahrzeuge oder schwere Nebenfahrzeuge, welche die Gleisfreimeldeanlagen der 42-Hz-Gleisstrom-Technik (Bauform WSSB) während der Fahrt nicht zuverlässig erkennen können.
Fehlleitung, fehlleiten
Ein Zug wird fehlgeleitet, wenn er in einen Fahrweg eingelassen wird, der nicht seinem Fahrplan oder seinem Auftrag entspricht.
Flankenschutzeinrichtungen
sind signaltechnische Einrichtungen, die Fahrten auf Fahrstraßen gegen Fahrzeugbewegungen schützen.
Zu den Flankenschutzeinrichtungen gehören Weichen, Gleissperren, Sperrsignale, Hauptsignale ohne Signal Zs103, Signale Ra11(DS301) mit Lichtsignal Sh1, sofern technisch ausgeschlossen ist, dass das Signal Sh1 erteilt werden kann, solange das Wartezeichen als Flankenschutz für eine Zugfahrt dient, und Signale Ra11 a(DV301).
Flankenschutzraum
ist der Raum zwischen einer Flankenschutzeinrichtung und dem Grenzzeichen einer Weiche oder Kreuzung im Fahrweg oder Durchrutschweg.
freie Strecke
v
Führungsgrößen
v
Führerraum
v
Gegengleis
das Gleis, das auf zweigleisiger, freier Strecke entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren wird.
Gegenrichtung
v
geschobene Züge
sind Züge, in denen kein arbeitendes Triebfahrzeug an der Spitze läuft oder von der Spitze gesteuert wird.
Züge, die aus einem Nebenfahrzeug mit Kraftantrieb und einem vorangestellten Nebenfahrzeug ohne Kraftantrieb oder aus einem Triebfahrzeug und einem vorangestellten Schneeräumfahrzeug gebildet sind, sind keine geschobenen Züge, wenn die Fahrzeuge eine bauartkompatible Einheit bilden.
Geschwindigkeitsüberwachung für Neigetechnik
v
gesperrtes Gleis
v
gewöhnliche Fahrtrichtung
v
gewöhnlicher Halteplatz
die Stelle, an der ein Zug bei einem planmäßigen Halt dem Zweck des Haltens entsprechend halten muss.
Im Einzelnen gilt folgendes:
Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Betriebshalt oder eines Güterzuges ist möglichst nahe am Halt gebietenden Signal, vor dem LZB-Halt bzw. vor dem ETCS-Halt.
Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Regelhalt oder Bedarfshalt ist am Bahnsteig, hierbei müssen sich in der Regel alle für Reisende zum Ein- und Aussteigen vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden.
Die Regeln zum gewöhnlichen Halteplatz gelten nicht für Halte zum Sichern eines Bahnübergangs.
Gleisfreimeldeanlage
v
Gleisschaltmittel
v
Gleissperre
v
Gleisverschlingung
v
Gleiswechselbetrieb
ist eingerichtet, wo das Gegengleis mit Hauptsignal und Signal Zs 6 befahren werden kann. Gleiswechselbetrieb kann ständig oder vorübergehend eingerichtet sein. Vorübergehender Gleiswechselbetrieb wird in einer Betra angeordnet.
Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke; Grenze eines Bahnhofs, Bahnhofsgrenze
Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im Allgemeinen die Einfahrsignale bzw. die sie ersetzenden Signale Ne 14 oder Trapeztafeln Ne 1, sonst die Einfahrweichen.
Bei besonderen örtlichen Verhältnissen kann die Grenze anderweitig festgelegt sein.
Bahnhofsgleise und andere Anlagen neben den durchgehenden Hauptgleisen, die über die Grenze hinausreichen, gehören zu den Bahnhofsanlagen.
Grenzsignal
ein Hauptsignal, an dem eine Strecke mit ETCS beginnt oder endet.
Grenzzeichen Ra 12, So 12 (DV 301)
Grenze bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf.
GSM-R
v
Güterzug
v
Halt zum Sichern eines Bahnübergangs
ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug vor dem Bahnübergang anhalten muss, weil der Bahnübergang planmäßig durch Zugpersonal oder durch andere Mitarbeiter gesichert werden muss.
Haltepunkt
Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen.
Haltesignal
v
Haltestelle
Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.
Haltewunsch
v
Halt gebietendes Signal
v
Hauptgleise
sind die von Zügen planmäßig befahrenen Gleise.
Hauptsignal
v
Hp 2
Langsamfahrt
Kennlicht
v
Kleinwagen
sind Nebenfahrzeuge, die Gleisschaltmittel oder Gleisfreimeldeanlagen nicht zuverlässig beeinflussen.
Kleinwagenfahrten
sind Fahrten, die aus Kleinwagen gebildet sind oder in die Kleinwagen eingestellt sind. Sie dürfen nur als Sperrfahrt oder Rangierfahrt verkehren.
Kleinwagenfahrten als Sperrfahrten sind nach den Regeln für Zugfahrten unter Beachtung der für Kleinwagenfahrten geltenden Besonderheiten durchzuführen.
Kleinwagenfahrten als Rangierfahrten sind nach den Regeln für das Rangieren unter Beachtung der für Kleinwagen geltenden Besonderheiten durchzuführen.
Kontaktstelle
a) die Zugmeldestelle, die während der Arbeitsunterbrechung der überwachenden Zugmeldestelle bei der Notfallleitstelle für ein der überwachenden Zugmeldestelle zugeordnetes, gesperrtes Gleis Hilfe aufrufen muss,
b) die Betriebsstelle, die die Meldungen zu Arbeitsende und Arbeitsbeginn bei unterbrochener Arbeitszeit entgegennimmt und der Besonderheiten während der unterbrochenen Arbeitszeit gemeldet werden.
kuppeln
v
Kraftantrieb
v
kreuzen
Beim Kreuzen wartet ein Zug auf einer Zugmeldestelle, weil der Zugfolgeabschnitt, in den er eingelassen werden soll, noch durch einen in der Gegenrichtung fahrenden Zug beansprucht wird.
Kreuzung
v
La
Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten.
Langsamfahrstelle
v
LZB
v
LZB-geführt
v
LZB-Halt
v
Mitarbeiter
im Sinne des bahnbetrieblichen Regelwerks, sind Personen, die Tätigkeiten im Bahnbetrieb selbstständig nur verrichten dürfen, wenn sie für diese Tätigkeiten geprüft und mit ihrer Ausführung beauftragt sind.
nachgeschobene Züge
sind Züge, in denen mindestens ein arbeitendes Triebfahrzeug an der Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird und in denen bis zu zwei arbeitende Triebfahrzeuge laufen, die nicht von der Spitze aus gesteuert werden.
Notbremsüberbrückung, NBÜ
v
NBÜ-Kennzeichen
v
Ne 1
Trapeztafel
Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte Züge vor einer Betriebsstelle zu halten haben.
Ne 5
Haltetafel
Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen
Ne 14
ETCS-Halt-Tafel (ETCS Stop marker
Halt für Züge in ETCS-Betriebsart SR
Nebenfahrzeug
Nebenfahrzeuge werden unterschieden in Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb und in Nebenfahrzeuge ohne Kraftantrieb. Bestimmungen für Triebfahrzeuge gelten auch für Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb, sofern es nicht im Einzelfall anders bestimmt ist.
Nebengleis
sind Gleise, die planmäßig nicht von Zügen befahren werden.
Neigetechnik
v
Notbremsüberbrückungsabschnitt
ist ein durch NBÜ-Kennzeichen gekennzeichneter Abschnitt, in dem Züge bei einer Notbremsung nicht anhalten sollen.
Notbremsung
v
Notfallleitstelle
v
Orientierungszeichen
v
Ortsstellbereich
ist ein Bereich in Nebengleisen mit ortsgestellten Weichen und Gleissperren, in dem ausschließlich rangiert wird. Die Weichen und Gleissperren werden einzeln ggf. in Gruppen (elektrischer Antrieb) umgestellt. Die Bedienung erfolgt durch das Rangierpersonal. Zug- und Rangierstraßen sind nicht vorhanden.
Ein für eine Rangierfahrt Halt gebietendes Signal begrenzt Ortsstellbereiche nach außen. Der Beginn eines Ortsstellbereiches kann durch ein Orientierungszeichen nach Modul 301.9001 gekennzeichnet sein.
planmäßiger Halt
v
Ra 11, Ra 11a, Ra 11b
Wartezeichen
Ra 11 (DS301)
Ra 11a (DV301)
Ra 11b (DV301)
rangieren
v
Rangierfahrt
v
Regelhalt
v
Regelfahrzeug
v
Reisende
selbstentladendes Stückgut
Reisezug
v
Richtlinie 408
v
Schneeräumfahrzeug
v
selbsttätige Blockstelle
v
Sh 1
Fahrverbot aufgehoben
Signalabhängigkeit
v
Signal
v
Signalanlage
v
signalgeführt
v
signaltechnische Einrichtungen
v
Sollgeschwindigkeit
v
sonstige Bahnanlagen
v
Sperrfahrt
v
Sperrsignal
v
Stellwerk
v
Streckenfahrplan
v
Streckenbuch; Angaben zum Streckenbuch
das rosane Buch
Triebfahrzeug
v
Triebfahrzeugführer
v
überholen
v
Überleitstelle
v
überwachende Zugmeldestelle
v
virtuelle Blockstelle
v
Weiche
v
Weichenverschlüsse
v
Weichenwärter (Ww)
v
Zielgeschwindigkeit
v
Zs 1
v
Zs 2
Richtungsanzeiger
Die Fahrstraße führt in die angezeigte Richtung.
Zs 2v
Richtungsvoranzeiger
Richtungsanzeiger (Zs2) erwarten
Zs 3
Geschwindigkeitsanzeiger
Die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab im anschließenden Weichenbereich nicht überschritten werden.
Zs 3v
Geschwindigkeitsvoranzeiger
Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) erwarten
Zs 6
Gegengleisanzeiger
Der Fahrweg führt in das Streckengleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung.
Zs 7
v
Zs 8
v
Zs 9
v
Zs 10
v
Zs 12
v
Zs 13
v
Zs 103
Rautentafel (DV301)
Zugbeeinflussung
v
Züge, Zug
v
Zugfahrt
v
Zugfolgeabschnitt
v
Zugmeldestelle
v
Zugnummer
v
Zugpersonal
v
Zustimmung zur Abfahrt
Ein Zug darf auf einem Bahnhof nur abfahren, wenn der Fahrdienstleiter zugestimmt hat durch
– Fahrtstellung des Hauptsignals,
– Befehl 2 zur Vorbeifahrt an einem Zwischen– oder Ausfahrsignal,
– Befehl 3 oder 6 (3.Zeile),
– Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8,
– mündlichen Auftrag, wenn an einem Hauptsignal Signal Zs 12 vorhanden ist,
– auf Bahnhöfen, die im Fahrplan mit dem Eintrag “ohne Asig” gekennzeichnet sind, durch mündliche Zustimmung an den Triebfahrzeugführer, mit dem Wortlaut “Zug…(Nr.) darf im Bahnhof…(Bezeichnung des Bahnhofs) ausfahren”, oder
– Kennlicht an einem Hauptsignal, soweit dies im Streckenbuch zugelassen ist.
Zustimmung zur Weiterfahrt auf freier Strecke erfolgt durch Befehl 1, Signal Ts 3 oder, bei Einfahrt in einen Bahnhof aus dem Gegengleis, durch Lichtsignal Sh 1 an einem Sperrsignal (DS 301).
Zwischensignal
v